Stärkt das AK-Wahlergebnis die Arbeiterkammer?

Die AK-Wahl 2019 ist geschlagen. Trotz der Stärkung der Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen bleibt fraglich, ob die AK künftig als stärkeres Gegengewicht zur Bundesregierung fungieren kann.

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Wahlbeteiligung bei den AK-Wahlen

Noch bis zum 10. April 2019 finden die 15. Arbeiterkammerwahlen in der Geschichte der Zweiten Republik statt. Diese Wahl nimmt der ADL-Blog heute zum Anlass, um einen Blick auf die Rolle der Arbeiterkammer (AK) und die Beteiligung an den AK-VertreterInnen-Wahlen zu werfen.

Die Kammer für Angestellte und Arbeiter – kurz: Arbeiterkammer (AK) – ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen Mitgliedschaft fast aller unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich erreicht die Arbeiterkammer einen sehr hohen Organisationsgrad: 2017 waren nach eigenen Angaben über 3,7 Millionen der 4,26 Millionen Erwerbstätigen in der AK organisiert. Die AK ist föderalistisch in neun AK-Länderkammern organisiert, die sich mit den Belangen im jeweiligen Bundesland beschäftigen. Den Dachverband bildet die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte. Sie befasst sich mit Angelegenheiten, die das Bundesgebiet oder mehrere Bundesländer betreffen.

Die Arbeiterkammer im politischen System

Bis heute spielt die AK als Sozialpartner eine wichtige Rolle. Neben den drei anderen Sozialpartnern – Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) und Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) – repräsentiert die Bundesarbeiterkammer in politischen Prozessen und Verhandlungen die BürgerInnen. Die AK setzt sich gemeinsam mit dem ÖGB für die Rechte und Interessen der ArbeitnehmerInnen in Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und mit der Regierung bzw. Verwaltung ein. Dies gilt insbesondere für wirtschafts- und sozialpolitische Fragen, aber auch darüber hinaus. Während dem ÖGB die Aushandlung der Kollektivverträge obliegt, stellt die AK Expertise bereit, gibt Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen ab und erarbeitet selbst Gesetzesvorschläge. Neben der Bildung der ArbeitnehmerInnen, beispielsweise durch die Finanzierung von Bibliotheken oder spezifischen Ausbildungsprogrammen, ist die AK durch Informations- und Beratungsmaßnahmen zu unterschiedlichsten Themen, wie Miete oder Datenschutz, auch im Bereich des VerbraucherInnenschutzes tätig.

Die AK trägt außerdem zur indirekten politischen Partizipation der BürgerInnen, bei der BürgerInnen vor allem durch die Bestellung von RepräsentantInnen an politischen Prozessen teilnehmen, bei: Zum einen rekrutieren Parteien politisches Führungspersonal aus den Reihen der Kammern. Zum anderen zeichnen sich die Kammern durch innerverbandliche Demokratie aus.

Rückgang der Wahlbeteiligung bei den AK-Wahlen

Im Zuge dieser innerverbandlichen Demokratie finden alle fünf Jahre die Wahlen der AK-VertreterInnen statt. Diese werden in jedem Bundesland für die jeweilige AK mittels Bundesländerlisten durchgeführt. Die Beteiligung an den AK-Wahlen im gesamten Bundesgebiet ist seit 1949 deutlich zurückgegangen (siehe Abbildung): Während sich im Jahr 1949 noch über 80 Prozent und 1974 noch über 70 Prozent der Mitglieder beteiligten, verzeichnet die Wahlbeteiligung insbesondere seit Mitte der 1980er Jahre deutliche Einbußen. Bei der letzten AK-Wahl im Jahr 2014 lag sie lediglich bei 39,77 Prozent.

 

Wahlbeteiligung bei den AK-Wahlen 1949-2014

Grafik: Andrea Tony HERMANN; Anmerkungen: Angaben in Prozent; Datenquelle: Arbeiterkammer

 

Für die niedrige Wahlbeteiligung lassen sich unterschiedliche Erklärungsansätze finden: Die AK selbst begründet die niedrige Wahlbeteiligung damit, dass die Mitglieder mit der Arbeit der Organisation so zufrieden seien, dass ihnen die Teilnahme an Wahlen nicht nötig erscheint. Alternativ ließen sich jedoch auch die abnehmende Bedeutung der Organisation im politischen Prozess oder die Möglichkeit, dass sich die Mitglieder durch die Organisation nicht repräsentiert fühlen bzw. sich nicht mehr mit der Organisation identifizieren können, als Gründe für die Nichtwahl in Betracht ziehen.

Die derzeit laufende AK-Wahl wird zeigen, ob sich der Trend der rückläufigen Wahlbeteiligung fortsetzt, oder ob sich die Wahlbeteiligung auf niedrigem Niveau stabilisieren oder gar wieder steigen wird.

 

 

 

Effekte der Sozialversicherungsreform für die Gesundheitspolitik

Am 13. Dezember 2018 beschloss der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Winterpause die Strukturreform der Sozialversicherungen. Hauptziele dieser Reform, deren Maßnahmen im neuen Sozialversicherungs-Organisationsgesetz fixiert wurden, sind insbesondere Effizienzsteigerungen, Einsparungen, bessere Versorgungsleistungen sowie eine Harmonisierung der Leistungen für die PatientInnen. Der Blogbeitrag vom 29. November 2018 hat die zentralen Governance-Herausforderungen der österreichischen Gesundheitspolitik skizziert. Vor diesem Hintergrund diskutiert der aktuelle Beitrag nun, inwiefern die zentralen Reformmaßnahmen diese Governance-Herausforderungen adressieren.

Zentrale Maßnahmen

Die Krankenversicherung bildet auch nach der Reform neben der Pensions- und Unfallversicherung die dritte Säule der Österreichischen Sozialversicherung. Die Pensionsversicherungsanstalt (PV) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bleiben weiterhin bestehen. Die AUVA muss jedoch eine Reihe von Sparauflagen zu erfüllen und wird zukünftig nicht mehr für UnternehmerInnen zuständig sein.

Das bisher sehr breite Akteursspektrum in der Gesundheitspolitik wird durch die Strukturreform reduziert. Statt 21 Sozialversicherungsträgern wird es zukünftig nur noch fünf geben. Insbesondere drei Maßnahmen, die ab 1. April 2019 eingeleitet werden, sind hierbei zentral: Die neun Gebietskrankenkassen werden zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeführt. Bauern und Unternehmer werden in einer neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) gemeinsam vertreten sein. Weiters wird die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB) durch Zusammenlegung neu geschaffen. Durch Änderungen auf der Personal- und Strukturebene der Kassen soll zudem die Anzahl der Kassenfunktionäre und der Verwaltungsgremien deutlich reduziert und somit erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden.

Auch die Prinzipien der Pflichtversicherung, Solidarität und Selbstverwaltung bleiben mit der neuen Reform erhalten. Als Selbstverwaltungsorgan löst ein neu zu schaffender Dachverband der Sozialversicherungen den bisherigen Hauptverband ab. Er soll weniger FunktionärInnen umfassen und fortan vor allem eine koordinierende Aufgabe für die Sozialversicherungen übernehmen. Darüber hinaus wird der Einfluss der UnternehmerInnen- bzw. ArbeitgebervertreterInnen gegenüber den ArbeitnehmerertreterInnen in diesem Gremium gestärkt. Zudem werden die Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) und des Bundesministeriums für Finanzen im Dachverband ausgeweitet.

Herausforderungen

Da es sich insbesondere um eine Strukturreform der Kassen handelt, stehen vor allem strukturelle Veränderungen im Verwaltungsbereich, Einsparungen und eine österreichweite Vereinheitlichung der Kassenleistungen im Vordergrund. Positive Effekte für die Governance-Strukturen und zentralen Herausforderungen der österreichischen Gesundheitspolitik sind nur bedingt zu erwarten: So bleiben die hohen Koordinationserfordernisse sowohl auf Bundes- oder Bundesländerebene als auch zwischen Bund, Bundesländern und Krankenkassen weiterhin bestehen. Gerade die komplexe Verteilung von Kompetenzen, Finanzierungsstrukturen und Versorgungsstrukturen zwischen Bund, Bundesländern und Krankenkassen wird auch weiterhin eine zentrale Herausforderung in der österreichischen Gesundheitspolitik darstellen. Die einheitliche Beitragseinhebung durch die neue ÖGK sowie die bis 2021 geplante Leistungsharmonisierung könnten zur Vereinheitlichung der Versorgungsleistungen in Österreich beitragen. Ob auf diese Weise auch Verbesserungen in den Problembereichen ambulante Versorgung, Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Ausgleich regionaler, sozialer oder einkommensbezogener Unterschiede bei der Versorgung und/oder Inanspruchnahme von Leistungen erzielt werden, bleibt allerdings abzuwarten.

Gesundheitspolitik in Österreich

Anlässlich der geplanten Strukturreform der Sozialversicherungen, die Mitte Dezember verabschiedet werden soll, erfolgte im Sozialausschuss am 14. November 2018 ein ExpertInnenhearing, das sich auch mit den Auswirkungen auf die soziale Krankenversicherung befasste.

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Die Österreichische Sozialpartnerschaft im Wandel

Die Änderungen der Regierung im Arbeitsrecht und die damit einhergehenden Diskussionen um den 12-Stunden-Tag sind derzeit in aller Munde. Das neue Arbeitszeitgesetz wurde ohne vorhergehende Begutachtungsphase in der vergangenen Woche im Nationalrat beschlossen. Dieses Vorgehen hat mit einer traditionellen Praxisder vorparlamentarischen Begutachtung von arbeits- und sozialpolitischer Gesetzgebung durch die Sozialpartner – in Österreich gebrochen und wirft die Frage nach der Rolle der Sozialpartnerschaft in Politikprozessen auf. 

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