Gesundheitspolitik in Österreich
Anlässlich der geplanten Strukturreform der Sozialversicherungen, die Mitte Dezember verabschiedet werden soll, erfolgte im Sozialausschuss am 14. November 2018 ein ExpertInnenhearing, das sich auch mit den Auswirkungen auf die soziale Krankenversicherung befasste.
Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick auf die Charakteristika, Akteure und Governance-Strukturen der aktuellen österreichischen Gesundheitspolitik (siehe Tabelle).
Neben der Pensions- und der Unfallversicherung stellt die Krankenversicherung die dritte Säule der Österreichischen Sozialversicherung dar. Die soziale Krankenversicherung basiert auf den Prinzipien der Pflichtversicherung, Solidarität und Selbstverwaltung. Unabhängig von Einkommen, Alter, Geschlecht, Beitragshöhe und gesundheitlichen Risiken werden für alle BürgerInnen Versorgungsleistungen bereitgestellt. Daher hatten im Jahr 2017 99,9 Prozent der Bevölkerung durch die Krankenversicherung Zugang zum österreichischen Gesundheitssystem.
Akteure
Vielfältige Akteure beteiligen sich an der Gestaltung der österreichischen Gesundheitspolitik. Auf nationaler Ebene sind der Nationalrat und die Bundesregierung – insbesondere das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) – in die Politikgestaltung involviert. Die Gesundheitsverwaltung erfüllt auf administrativer Ebene die Tätigkeiten des Bundesministeriums. Analog dazu interagieren in den Bundesländern die Landesregierungen und zuständigen Landesräte mit den Landtagen und werden ebenfalls durch die Organe der Gesundheitsverwaltungen auf Länderebene in der Umsetzung unterstützt. Auf der Seite der Interessenvertretungen haben sich neben den Sozialpartnern die beruflichen Interessenvertretungen der Angehörigen von Gesundheitsberufen, wie die Ärztekammer, als sehr einflussreich erwiesen. Weiters stellt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger als Selbstverwaltungsorgan, das Verwaltungsaufgaben übernimmt und aus Vertretern der unmittelbar betroffenen Personengruppen gebildet wird, einen maßgeblichen Akteur der österreichischen Gesundheitspolitik dar.
Governance-Strukturen
Die föderale Struktur des österreichischen Staates prägt die Verteilung von Kompetenzen, Finanzierung und Versorgungsstrukturen des österreichischen Gesundheitssystems. Grundsätzlich fallen nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens in die Kompetenz des Bundes, die Aufgaben werden jedoch teilweise im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung von den Bundesländern übernommen. Im stationären Bereich, beispielsweise bei den Krankenanstalten, sowie bei Prävention und Pflege legt der Bund lediglich die Grundsätze fest. Die Ausführung und Vollziehung dieser Grundsätze obliegen den einzelnen Bundesländern. Außerdem übernehmen die Krankenversicherungen Leistungen des Bundes, indem sie für ambulante Leistungen durch Haus- und Fachärzte und andere Gesundheitsberufe verantwortlich zeichnen.
Durch die komplexe Kompetenzverteilung entsteht ein hoher Koordinationsbedarf sowohl auf Bundes- und Länderebene als auch zwischen diesen Ebenen. Seit den 1990er Jahren versuchten verschiedene Reformen die Koordinierung der Akteure zu verbessern, die Kompetenzen zusammenzuführen und Finanzierungsströme neu zu ordnen. Insbesondere durch die Gesundheitsreform im Jahr 2005 sollten eine verbesserte Steuerung, Effizienz und Abstimmung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung erfolgen. Zentrales Ergebnis war die Schaffung der Bundesgesundheitsagentur (BGA) und von neun Ländergesundheitsplattformen. Diese Einrichtungen koordinieren die unterschiedlichen Akteure auf Bundes- und Landerebene und dienen der sektor- und regionenübergreifenden Planung, Steuerung sowie Finanzierung.
Herausforderungen
Neben den komplexen Akteurs- und Governance-Strukturen bestehen zahlreiche weitere Herausforderungen. Zum einen wird die zukünftige Gesundheitspolitik durch die stetig zunehmende Lebenserwartung, veränderte Lebensstile oder die Zunahme von Umwelteinflüssen herausgefordert. Zum anderen bedarf es, um die Gesundheit aller in Österreich lebenden Personen zu fördern, umfassender Bemühungen in den Bereichen ambulante Versorgung, Gesundheitsförderung und Prävention. Weiters bestehen erhebliche Unterschiede in der Versorgungssituation zwischen städtischen und ländlichen Regionen sowie soziale und einkommensbezogene Ungleichheiten bei der Inanspruchnahme von Leistungen.
Die derzeit geplante Strukturreform soll mit dem 01. Jänner 2019 in Kraft treten und ab 2020 umgesetzt werden. Sie zielt insbesondere auf Einsparungen im Verwaltungsbereich und eine österreichweite Vereinheitlichung der Kassenleistungen ab. Inwiefern diese Reform die dargestellten Herausforderungen hinsichtlich der Akteure, Governance-Strukturen und Problembereiche adressiert, wird ein Blogbeitrag im Jänner thematisieren.