Politik in Zahlen Teil 1: Österreichische Wähler*innen
Erinnern Sie sich noch an den Bundespräsidenten, der Österreich von 1951 bis 1957 repräsentierte? Wer sich um ein Mandat oder ein Amt bewerben darf? Oder aus welchen Organen der Nationalrat besteht? Dies sind nur einige ausgewählte Fragen, die im Rahmen der Blogreihe Politik in Zahlen in Zukunft näher in den Blick genommen werden. Einsteigen möchten wir in die Welt der Daten und Zahlen mit einer Betrachtung der österreichischen Wählerinnen und Wähler.
Mit Jahresanfang 2021 lebten rund 8,9 Millionen Menschen in Österreich. Davon sind knapp 1,4 Millionen Personen (bzw. 15 %) unter 16 Jahren und somit nicht wahlberechtigt. Hierzulade gilt, dass man ab einem Alter von mindestens 16 Jahren – Stichtag ist der Wahltag – aktiv wahlberechtigt ist und somit das Recht zu wählen hat [1]. Dass man in Österreich an politischen Wahlen teilnehmen kann, ist nichts Selbstverständliches. Erst im Jahr 1907 wurde das allgemeine Recht zur Teilnahme an Wahlen (zunächst nur für Männer) eingeführt; Frauen durften sogar erst ab 1918 wählen [2].
Aber nur weil man in Österreich wohnt, ist man nicht automatisch für alle Wahlen wahlberechtigt. Neben dem entsprechenden Alter bedarf es auch der österreichischen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen sind Gemeinderats- und Bürgermeister*innenwahlen, Bezirksvertretungswahlen und die Europawahl) [2]. Daraus resultierend ergibt sich eine Kluft zwischen der Wohnbevölkerung und den Wahlberechtigten (siehe hierzu Abbildung Schere Einwohner*innen und Wahlberechtigte Nationalratswahl). Denn wie bereits angedeutet ist das Wahlrecht an den Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft gekoppelt. Was dazu führt, dass die Wohnbevölkerung hierzulande wächst aber die Zahl der Wahlberechtigten sinkt. In allen Bundesländern lässt sich diese Differenz beobachten – von rund 8 % im Burgenland bis hin zu knapp 30 % in Wien. Insgesamt waren bei der Nationalratswahl 2019 6.396.812 Personen wahlberechtigt (2017 waren es 6.400.993) – mehr Frauen als Männer. Mehr als 1,1 Mio. waren nicht dazu berechtigt ihre Stimme abzugeben, obwohl sie in Österreich wohnen. [3]
Aber nicht alle Wahlberechtigten nutzen das Recht zu wählen und damit die Möglichkeit zu entscheiden, wer sie politisch vertreten soll. Mittels der Wahlbeteiligung wird daher erhoben, wer in den Wahllokalen oder mittels Briefwahl ihre oder seine Stimme abgegeben hat. Wählten 1990 86 % der Österreicher*innen bei Nationalratswahlen, war die Wahlbeteiligung im Jahr 2013 mit 74,9 % die geringste seit Gründung der Zweiten Republik. Bei der letzten Nationalratswahl im Jahr 2019 lag die Wahlbeteiligung bei 75,6 %, wobei diese in den Bundesländern stark schwankte (Burgenland 81,4 %, Vorarlberg 67,7 %) [4]. Auch lag die Wahlbeteiligung in den 1950er bis Anfang der 1980er Jahren konstant bei über 90 % (siehe hierzu Abbildung Wahlbeteiligung Nationalratswahlen Österreich).
Die Wahlbeteiligung gilt grundsätzlich als ein wichtiger Indikator der politischen Partizipation. Wahlen sind jene Beteiligungsform, die von vielen Menschen aktiv genutzt wird. Natürlich gibt es noch andere Formen der Beteiligung und man kann und sollte nicht ausschließlich an der Wahlbeteiligung festmachen, wie gut eine Demokratie funktioniert. Denn viele unterschiedliche Einflussfaktoren können sich auf die Partizipation auswirken. Mehr dazu können Sie auch hier lesen.
[1] Passives Wahlrecht ist das Recht gewählt zu werden. Hier gelten andere Voraussetzungen wie beim aktiven Wahlrecht. Mehr Informationen auch zu den Grundsätzen des Wahlrechts finden Sie hier.
[3] Mehr dazu finden Sie auch im Blogbeitrag „Wer partizipieren darf, wer partizipieren kann“.